Legislative (gesetzgebende) Gewalt: Das Schweizer Parlament

Die Schweiz hat zwei Räte (Nationalrat und Ständerat), die zusammen die Vereinigte Bundesversammlung bilden. Der Nationalrat präsentiert die Gesamtbevölkerung, der Ständerat, die Kantone. Darin zeigen sich zwei Prinzipien des Staatsaufbau: das demokratische, in dem alle auf gleicher Ebene stimmberechtigt sind und das föderalistische, das alle Konnte auf dieselbe Stufe stellt.

Das Volk repräsentiert der Nationalrat:

Der Nationalrat zählt 200 Sitze, die Zahl richtet sich nach der Anzahl Gesamtbevölkerung. So kommt man auf 37 800 Einwohner/innen pro Mitglied.

Die Kantone repräsentiert der Ständerat:

Der Ständerat zählt 46 Sitze. Ungeachtet seiner Einwohnerzahl hat jeder Kanton zwei Vertreter/innen In den Rat. Ausser Halbekantone, sie haben nur einen Vertreter/In.

Aufgaben der Bundesversammlung:

  • Die Gesetzgebung ist die zentrale Aufgabe des Staates.
  • Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes und nimmt jeweils in der Sommersession die jährliche Staatsrechnung ab.
  • Beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland.
  • Das Parlament wählt die sieben Mitglieder des Bundesrats sowie den Bundeskanzler/in. Es wählt auch die eidgenössischen Richter.
  • Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die Gerichte und andere Träger mit Aufgaben vom Bund (Post oder die SBB).
  • Die Bundesversammlung pflegt die Beziehung zwischen Bund und Kantonen; sie steht für die Kantonsverfassung ein und genehmigt die Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland.
  • Erteilung von Aufträgen an den Bundesrat.
  • Treffen von Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
  • Treffen von Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
  • Anordnung des Aktivdienstes.
  • Treffen von Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts.