Ein Volk mit vielen Rechten

In kaum einem Staat gibt es so weitgehende Mitbestimmungsrechte des Volkes, wie in der Schweiz. Die lange Tradition, aber auch die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl des Landes sowie eine hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind das A und O für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform. Auf Bundesebene haben die Schweizer und Schweizerinnen folgende Rechte:

• Das Wahlrecht An den Nationalratswahlen als Wählerin oder Wähler teilzunehmen (aktives Wahlrecht) oder sich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht).

• Das Stimmrecht An den eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen.

• Das Initiativrecht Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte oder Ergänzung der Verfassung verlangen.

• Das fakultative Referendumsrecht 50 000 Stimmberechtigte (Volksreferendum) oder acht Kantone(Kantonsreferendum) können verlangen, dass z.B. über ein neues oder geändertes Bundesgesetz oder über einen Staatsvertrag eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Der betreffende Beschluss der Bundesversammlung ist angenommen, wenn das Volk zustimmt (Volksmehr).

• Das obligatorische Referendumsrecht Volksabstimmung, die durchgeführt werden muss, wenn die Bundesversammlung eine gesamthafte Überarbeitung oder eine Teiländerung der Bundesverfassung, den Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (z.B. UNO) oder zu einer supranationalen Gemeinschaft (z.B. EU) oder ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage beschlossen hat. Für die Annahme des betreffenden Beschlusses braucht es sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr.