Judikative (richterliche) Gewalt: Das Oberste Gericht

Bundesebene

Die Judikative besteht auf Bundesebene aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in Bern. Die Richter und Richterinnen werden von der Bundesversammlung gewählt.

  • Das Bundesgericht (BGer) überwacht die Verfassungsmächtigkeit eidgenössischer Entscheidungen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Zudem wirkt es als höchstes Gericht bei Gerichtsentscheidungen (Leitlinie für alle Gerichtsentscheidungen in der Schweiz).
  • Das Bundesstrafgericht (BStGer) beurteilt erstgerichtliche Straffälle, die der Befugnis zur Rechtsprechung des Bundes (Sprengstoffanschläge, schwere Fälle von organisierter Kriminalität).

Für das Bundesgericht sind die Bundesgesetze verbindlich. Ihm ist es nicht möglich sich auf Unvereinbarkeit mit Verfassungsbestimmungen zu berufen und dadurch Bundesgesetze für ungültig zu erklären.

Kantonale Ebene

Die Judikative auf kantonaler Ebene umfasst alle den Bundesgerichten vorgeschalteten Stellen.

  • Als Schlichtungsstelle wirken die meist auf Gemeinden angesiedelten Friedensrichter oder Vermittler.
  • Als eigentliches erstes Gericht gelten die Bezirksgerichte, je nach Kanton auch Amtsgericht, Kreisgericht, Kantonsgericht, Zivilgericht und Strafgericht genannt.
  • Das zweite Gericht trägt in vielen Kantonen die Bezeichnung Obergericht. In anderen heisst es Kantonsgericht.
  • Überdies bestehen vielfach Spezialgerichte. In erster Linie zu nennen ist das Verwaltungsgericht. Weitere Spezialgerichte, die aber nur in einigen Kantonen vorkommen und organisatorisch in der Regel an anderen Gerichten angegliedert sind, sind Arbeitsgericht, das Mietgericht, das Sozialgericht, das Jugendgericht, Handelsgericht oder das Landwirtschaftsgericht.